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Mayer Umwelt und Gefahrgut
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Abfall

  • Auswahl des Entsorgungsfachbetriebs

  • Prüfung der Abfälle auf Verwertbarkeit

  • Anzeigen von Problemen durch monatliche Begehungen

  • Verpacken von Abfällen

  • Klassifizierung von Abfällen und Sonderabfällen gemäß EU Abfallkatalog

  • Arbeitsanweisungen für den Umgang mit Abfall

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Umweltschutz

  • Lagerung von Gefahrstoffen und Abfällen

  • Umweltschutz 

  • Ladungssicherung

  • Arbeitssicherheit / Brandschutz ( Extener Berater)

  • Transport gefährlicher Güter

  • Gefahrgut

  • Gefahrstoffe

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Gefahrgut

  • durch Schulung ihre beauftragten Personen (abgestimmt auf ihr Unternehmen)

  • Gefahrgutaudits und Rechtsprüfung

  • 24 Std. Dienst bzw. Notfallberatung

  • Informieren Sie über bevorstehende gesetzliche Neuerungen

  • Gefahrgutfahrer ADR

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Unsere Dienstleistungen im Bereich
“Gefahrgut” umfassen u. a. folgende Tätigkeiten:
 

Die Gefahrgutbeauftragten -Verordnung kann als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden: Mit der EU-Richtlinie96/35/EWG vom 3. Juni 1996, “Sicherheitsberaterrichtlinie” genannt, wird der Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte) auf europäischer Ebene eingeführt. Die Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten kann auch an einen externen Experten übertragen werden.  

 

 

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelung:

 

  • durch Schulung ihre beauftragten Personen (abgestimmt auf ihr Unternehmen)

  • Gefahrgutaudits und Rechtsprüfung

  • 24 Std. Dienst bzw. Notfallberatung

  • Informieren Sie über bevorstehende gesetzliche Neuerungen

  • monatliche Überwachung und Begehungen,

    (Betriebsüberwachung)

  • Klassifizierung/ Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen, einschließlich der Auswahl geeigneter Verpackungen.

  • bei Unstimmigkeiten mit Kontrollbehörden (Rechtsberatung)

  • Übernahme der Verantwortung als Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnenschiff, Luft, See)

    Gestellung von externen Gafahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger

  • Straße

  • Luft

  • See

  • Eisenbahn

sowie Gestellung von beauftragten Personal.


Erstellung von Dokumentationen, wie z.B.

  • Shipper's Declaration und IMO Erklärungen

  • Gefährdungsbeurteilungen

  • Erstellung von Checklisten

  • Erstellung von Betriebsanweisungen

  • Erstellung von Arbeitsanweisungen für den Umgang mit Gefahrgut

  • Schriftliche Weisungen für den Fahrer 

  • ADR Versandpapiere 

Security 1.10

Wir können auf Grund unserer sicherheitsüberwachtem Personal SÜV auch in
sicherheitsrelevanten Bereichen tätig werden.

Verpacken von Gefahrgütern gemäß

  • ADR

  • IATA (ICAO)

  • IMDG-Code

  • IATA-DGR

  • RID

  • sowie Vorhaltungen. Verkauf der notwendigen Verpackungen und Utensilien (Gefahrgutzeichen, Plakats, Bücher u.s.w.)

Interne Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 

  • Schulung der beauftragten Person / beteiligten Personen

  • Abfall und Gefahrgut

  • Verpackungsschulung

  • Inhausschulung

  • Ladungssicherung von Gefahrgut

Beratung rund um das Thema Abfall und Gefahrgut

  • Abfälle richtig Abfüllen und Verpacken

  • GHS und Gefahrgut

  • Abfallentsorgung als Gefahrgut

 

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